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   LAG Hessen, 06.07.2018 - 14 Sa 1057/17   

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https://dejure.org/2018,47468
LAG Hessen, 06.07.2018 - 14 Sa 1057/17 (https://dejure.org/2018,47468)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.07.2018 - 14 Sa 1057/17 (https://dejure.org/2018,47468)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. Juli 2018 - 14 Sa 1057/17 (https://dejure.org/2018,47468)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 308 ZPO
    Verweist der Arbeitsvertrag hinsichtlich der Leistung eines Urlaubsgeldes und einer Jahressonderzahlung auf den einschlägigen Tarifvertrag und stützt der Arbeitnehmer erstinstanzlich erfolgreich seine Klage - insoweit unzutreffend - auf die arbeitsvertragliche ...

  • IWW

    § 208 InsO, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 256 ZPO, § 210 InsO, § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO, § 264 Nr. 2, 3 ZPO, § 264 Nr. 2 oder Nr. 3 ZPO, § 533 ZPO, § 264 Nr. 2 und 3 ZPO, § 307 Abs. 1 BGB, § 10 MTV, § 9 MTV, § 308 ZPO, § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 308
    Zulässigkeit der Beurteilung des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Leistung eines Urlaubsgeldes und einer Jahressonderzahlung aufgrund eines anderen Tarifvertrages als in der Klage angegeben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus LAG Hessen, 06.07.2018 - 14 Sa 1057/17
    Eine Antragsänderung, die - wie die Umstellung des Klageantrags auf Leistung an den Rechtsnachfolger oder der Übergang von einer Leistungs- zur Feststellungsklage - den Bestimmungen des § 264 Nr. 2 oder Nr. 3 ZPO unterfällt (BAG 22. November 2005 - 1 AZR 458/04- NZA 2006, 220 ), ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht als eine Klageänderung anzusehen; § 533 ZPO findet auf Änderungen des Klageantrags nach § 264 Nr. 2 oder Nr. 3 ZPO keine Anwendung ( BGH 19. März 2004- V ZR 104/03- NJW 2004, 2152).
  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04

    Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LAG Hessen, 06.07.2018 - 14 Sa 1057/17
    Einer Anschlussberufung bedarf es nicht, sofern der Berufungsbeklagte - wie hier die Klägerin - mit dem geänderten Klageantrag nicht mehr als die Zurückweisung der Berufung erreichen will; eine Änderung des Klagebegehrens i.S.v. § 264 Nr. 2 und 3 ZPO hat nicht zum Ziel, eine Abänderung des erstinstanzlichen Urteils zugunsten des Klägers herbeizuführen (BGH 12. Januar 2006 - VII ZR 73/04 - NJW-RR 2006, 669) .
  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hessen, 06.07.2018 - 14 Sa 1057/17
    Eine Antragsänderung, die - wie die Umstellung des Klageantrags auf Leistung an den Rechtsnachfolger oder der Übergang von einer Leistungs- zur Feststellungsklage - den Bestimmungen des § 264 Nr. 2 oder Nr. 3 ZPO unterfällt (BAG 22. November 2005 - 1 AZR 458/04- NZA 2006, 220 ), ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht als eine Klageänderung anzusehen; § 533 ZPO findet auf Änderungen des Klageantrags nach § 264 Nr. 2 oder Nr. 3 ZPO keine Anwendung ( BGH 19. März 2004- V ZR 104/03- NJW 2004, 2152).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2013 - 2 Sa 504/12

    Vollstreckungsverbot nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit - Prozessstandschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 06.07.2018 - 14 Sa 1057/17
    Die Modifizierung des Klageantrags in der Berufungsinstanz war gemäß § 264 Nr. 2, 3 ZPO zulässig, ohne dass es hierzu einer Anschlussberufung bedurfte ( vergl. LAG Rheinland-Pfalz 25. Juli 2013-2 Sa 504/12-juris ).
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